Die Grundstückgewinnsteuer (GGSt) ist eine Objekt- bzw. Sondersteuer.
Der Belegenheits-Kanton verfügt über die Steuerhoheit. Besteuert wird der Gewinn aus der Veräusserung von Immobilien oder Teilen davon:
Steuersystem
» Monistisches oder dualistisches Steuersystem?
Immobilien
» Geschäftsimmobilien / Privatimmobilie
» Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel
Realisationstatbestände
Für eine Besteuerung des Grundstückgewinns muss die Immobilie entgeltlich aus dem Vermögen des oder der Steuerpflichtigen ausscheiden.
Nach StHG gelten als Realisationstatbestände:
» Zivil-rechtliche Veräusserung
» Wirtschaftliche Handänderung
» Steuersystematische Realisationstatbestände