Die Steuergesetzgebung von Bund (DBG) und verschiedener Kantone anerkennen energetische und umwelttechnische Investitionen in bestehende Gebäude als abzugsfähigen Liegenschaftenunterhalt, auch wenn diese Arbeiten wertvermehrend sind.
Energetische und/oder umwelttechnische Installationen
- sind Massnahmen für rationellere Energieverwendung bzw. für die Nutzung erneuerbarer Energien
- beinhalten den Ersatz veralteter und die Installation neuer Bauteile an Bestandesgebäuden
- können nur in dem Umfange steuerlich abgezogen werden, wie sie nicht vom Gemeinwesen subventioniert werden.
Konsultieren Sie die Verordnung der Eidgenössischen Finanzdirektion (EFD) und die Steuergesetzgebung des Belegenheitskantons der Immobilie!