Direkter Immobilienerwerb
Der rechtsgeschäftliche Immobilienerwerb (sog. asset deal) erfolgt:
- Singularsukzession
- Grundstückkaufvertrag
- Schenkungsvertrag
- Tauschvertrag
- Erbvertrag und/oder Testament
- Universalsukzession
- Erbgang
- Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz.
Indirekter Immobilienerwerb
Der mittelbare Immobilienerwerb durch Kauf des Rechtsträgers (sog. share deal):
- Singularsukzession
- Unternehmenskauf (M&A)
- Universalsukzession
- Unternehmensfusion
- Unternehmensspaltung
- etc.