Muss der Grundeigentümer sein Bauvorhaben fremdfinanzieren, werden in der Praxis die Kredite wie folgt gestaltet:
- Neubau-Projekt
- Baukredit (mit oder ohne baukreditmässige Auszahlung) oder
- Kredit mit festen Vorschüssen
- Umbau, Renovation, Sanierung und Energetische Gebäudesanierung
- Erhöhung eines bestehenden Hypothekarkredites
Weiterführende Informationen
» Finanzierung von Immobilien: Hypothekardarlehen und Geschäftskredite