Immobilien versteuern in der Schweiz
Die Immobilie trifft in allen Stadien eine Steuerpflicht, nämlich
- beim Kauf bzw. Erwerb der Immobilie
- beim Bau der Immobilie
- bei der Finanzierung der Immobilie
- bei der Nutzung bzw. beim Betrieb der Immobilie
- beim Verkauf bzw. Veräusserung der Immobilie.
Immobilien und Bauten sind während ihres ganzen Lebenszyklus zu versteuern!
Begriff: Immobilienbesteuerung
Die Immobilienbesteuerung ist die Deklaration und Steuerzahlung bezüglich Immobilien als Assets wie andere, aber doch mit einigen Besonderheiten.
Synonyme:
Immobilien-Besteuerung, Immobilien-Steuern, Steuern auf Immobilien, Verkehrssteuern bei Immobilien-Handänderungen
Abgrenzung
Sachlogisch kann es nur Abgrenzungen zu anderen Vermögensgegenständen geben. Zum Beispiel unterschiedlich zu Wertpapieren oder zu sonstigen Guthaben behandelt werden Immobilien in folgender Hinsicht:
- Eigenmietwert-Besteuerung bei selbst bewohnten Immobilien (Zurechnung des Mietwertes zum Einkommen, mit entsprechend höherer Steuerbelastung)
- Handänderungssteuer
- Grundstückgewinnsteuer
Liegenschaftensteuer
Als Objektsteuer ist sie ein Entgelt für eine im Privatrecht begründete Sonderbeanspruchung des Gemeindeterritoriums; sie ist daher bei den Subjektsteuern oben nicht angeführt. Sie wird in weniger als der Hälfte der Kantone erhoben.
News rund um Immobilien und Eigentum in der Schweiz
News und aktuelle Informationen zu Immobilien, Wohneigentum, Unternehmensimmobilien und dem Schweizer Immobilienmarkt finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG unter Sachenrecht / Immobilien:
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